Die schwerste Entscheidung eines Lebens

Unter dem Titel “Manche Entscheidungen sind zu schwer für einen Menschen, und trotzdem muss man sie treffen” berichtet die Zeitschrift Brigitte von einer Frau, die sich für eine Spätabtreibung entschieden hat. In der 30. Schwangerschaftswoche entdeckt ein Pränataldiagnostiker, dass ihr Kind einen offenen Rücken hat. Käme es auf die Welt, wäre es schwerst körperlich behindert und vermutlich auch geistig beeinträchtigt.

Die Frau und ihr Mann machen sich die Entscheidung nicht einfach, konsultieren mehrere Ärzte. Schließlich entscheiden sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft. Die Mutter von zwei Kindern sagt am Schluss des Artikels:

Wer danach fragt, warum unser Baby gestorben ist, dem erzählen wir, dass Max’ Tod unsere Entscheidung war. Ich schäme mich nicht dafür. Unser Sohn liegt jetzt in einem Kindergrab. Ich war nur einmal dort. Denn Max ist nicht da draußen, sondern in meinem Herzen.

Der Artikel hat mich bewegt. Ich weiß nicht, wie ich mich an Stelle der Mutter entschieden hätte, weiß nicht, wie sich meine Freundinnen in einer ähnlichen Situation verhalten würden. Das Gefühlschaos und die Verzweiflung, die das Ehepaar in den Tagen zwischen der Diagnose und dem Eingriff erlebt haben, kann ich höchstens erahnen. Und ich möchte die beiden für ihre Entscheidung nicht verurteilen.

Trotzdem hat mich die genannte Begründung für die Entscheidung betroffen gemacht:

Ein Kind mit so einer Diagnose brauche lebenslange Betreuung. Lebenslange Betreuung? Wer sollte das  machen? Wir sind eine so mobile Familie, ständig unterwegs. Und wir glauben daran, dass Kinder schnell selbstständig werden sollten. Außerdem arbeiten mein Mann und ich beide gerne, lieben unsere Berufe. Einer von uns hätte sein Leben aufgeben müssen, um das Leben unseres dritten Kindes zu organisieren. Und was würde das für die Geschwister, für Leni und Tom, bedeuten? Mein Mann ist Reha-Techniker, passt Menschen Rollstühle an. Er weiß, wie unangenehm die ständige Reibung, das nicht zu verhindernde Wundscheuern ist. das war ein wichtiger Punkt für unsere Entscheidung: Ein Kind, das sein Leben praktisch liegend im Rollstuhl verbringen muss, bekommen wir nicht.

Das zu lesen, macht mich traurig und schockiert mich auch. Nicht, weil diese Aussage von dieser Mutter in dieser ganz speziellen Situation kam. Sondern weil sie vielleicht insgesamt die innere Haltung unserer Gesellschaft widerspiegelt. Und das macht mit Angst.

Ich frage mich: Ist ein Leben, das ganz auf den Rollstuhl angewiesen ist, wirklich lebensunwert? Wer legt das fest? Und ist ein stark behindertes Kind für seine Geschwister und Eltern wirklich nicht zumutbar? Können wir in solchen Situationen nicht manchmal auch über uns selbst hinauswachsen und Eigenschaften und Fähigkeiten entwickeln, die wir sonst nie bekommen hätten? Wo liegt die Grenze zwischen einer akzeptablen Behinderung und einer, die nicht mehr geht? Und was ist mit all den Eltern, die ein schwerst behindertes Kind haben und trotzdem froh sind, dass dieses Kind lebt und dass sie neben vielen schweren auch schöne Momente mit ihm verbringen können?

Man kann mir vorhalten, dass ich gut reden habe. Ich musste diese Entscheidung nicht treffen. Ich weiß. Aber ich frage mich, was das auf die lange Sicht mit unserer Gesellschaft macht, wenn wir entscheiden, welches Kind leben darf und welches nicht. Was wir uns zumuten möchten und was nicht. Mein Biologielehrer hat schon vor zwölf Jahren vorausgesagt, dass wir eines Tages entscheiden können, wie viel an Behinderung wir wollen. Er fand das gut. Ich nicht. Wird es eines Tages wirklich so weit kommen, dass Eltern mit behinderten Kindern sich rechtfertigen müssen, warum sie das Kind ausgetragen haben? Wird ihr Kind irgendwann nur noch als Kostenfaktor gesehen?

Wenn wir ein menschliches Land bleiben wollen, in dem die Würde des Menschen unangetastet bleibt, dann muss ein Umdenken stattfinden. Und ich hoffe, es fängt bei mir an – sollte ich selbst einmal gezwungen sein, eine ähnliche Entscheidung zu treffen.

Aktuell zum Thema auch:

Zum Urteil des Bundesgerichtshofes in Sachen Präimplantationsdiagnostik

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung kritisiert Bundesgerichtshof

Hanna Keller

(Quelle: Brigitte Nr.15, 2010)

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